Kursinhalt

Das sind die gesetzlichen Bestimmungen


Alles über die 2-Phasen-Ausbildung und den WAB Kurs

 

Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch der Zweiphasenausbildung und der Beendigung der Probezeit, erhalten Sie den definitiven Führerausweis.

Was beinhaltet die Zweiphasenausbildung?

Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) nach bestandener Führerprüfung fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft, reflektiert und ergänzt werden. Dies geschieht im Rahmen eines Weiterausbildungstages à 7 Std. Der Kurs muss innerhalb der ersten zwölf Monate nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden.

Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Führerausweisentzug führt dies zur Annullierung der Fahrberechtigung. Wer danach wieder Motorfahrzeuge lenken will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Darüber hinaus ist den üblichen Unterlagen ein verkehrspsychologisches Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beizulegen, welche die Fahreignung bejaht und nicht älter als drei Monate ist. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandung ausgestellt werden. Die Kategorie A1 fällt nicht unter diese Regelung.

Nach erfolgreichem Besuch des Kurses wird vom Kursveranstalter eine Kurs-Bestätigung ausgestellt welche benötigt wird, um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten.

Weitere Infos: über den Kurstag erhalten Sie hier.

Die häufigsten Fragen: über die 2-Phasen-Ausbildung.