FAQ

Was wollen Sie wissen?

Vielleicht können wir Ihre Fragen schon hier beantworten.


Ich habe meine Teilnahmebestätigung verloren, was nun?

Halb so schlimm. Die Teilnahmebestätigung ist grundsätzlich nur für Sie persönlich. So sehen Sie, dass wir Ihren Kursbesuch im System des Bundes erfasst haben. Sie können Ihren definitiven Führerausweis auch online, ohne die physische Bestätigung, bestellen. Lesen Sie dazu die nächste Frage.

 

Wie kann ich meinen definitiven Ausweis nach dem Kurs bestellen?

Das ist je nach Kanton unterschiedlich. Für Basel-Stadt und /-Land gilt: Sie bestellen Ihren Führerausweis online auf https://2-phasen.ch/fuer-neulenker/bestellung-unbefristeter-fuehrerausweis/. Falls Sie aus dem Kanton Aargau kommen, müssen Sie gar nichts unternehmen. Sie erhalten Ihren Führerausweis nach dem Kursbesuch und dem Ablauf der Probezeit automatisch zugesendet. In jedem Fall gibt es die Möglichkeit, persönlich am Schalter des jeweils zuständigen Amtes vorbeizugehen und die Teilnahmebestätigungen abzugeben.

 

Ich habe sehr wenig Fahrerfahrung. Kann man den Kurs nicht bestehen?

Nein. Sofern Sie die volle Zeit anwesend sind, haben Sie den Kurs bestanden. Falls Sie jedoch vom Kurs ausgeschlossen werden, erhalten Sie keine Teilnahmebestätigung. Geben Sie sich also trotzdem Mühe. Wir haben immer ein Automatik Fahrzeug da. Dies wäre allenfalls die richtige Wahl für Sie.

 

Ich, respektive jemand den ich vertrete, spricht nur wenig Deutsch. Was nun?

Teilweise haben wir auch Moderatoren im Einsatz, welche eine oder mehrere Fremdsprachen sprechen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf, um Ihren speziellen Fall abzuklären. Falls wir Ihre Sprache nicht anbieten können, gibt es immer noch die Möglichkeit, einen Übersetzer zum Kurs mitzubringen. Auch in diesem Fall müssten Sie aber vorgängig Kontakt zum Sekretariat aufnehmen.

 

Können wir zu zweit mit einem Auto zum WAB Kurs kommen?

Ja, das ist möglich. Der Kurs macht mit dem Auto, welches Sie am häufigsten fahren, am meisten Sinn. Sie können aber auch zu zweit mit einem Fahrzeug erscheinen. Pro zwei Teilnehmer ist aber mindestens ein Fahrzeug nötig.

 

Was für ein Fahrzeug muss ich zum Kurs mitbringen?

Ihr Fahrzeug am Kurs soll ein Schweizer Nummernschild haben, der Strassenverkehrsordnung entsprechen und noch mindestens Treibstoff/Strom für 100 Kilometer haben. Das Fahrzeug muss nicht Ihnen gehören. Es darf ein Oldtimer, ein Lieferwagen aus Ihrem Gärtner Betrieb, ein Pizza Lieferwagen oder auch ein Supersportwagen sein. Hatten wir alles schon. Automatik oder Handschaltung spielt keine Rolle. Sie brauchen sich um Ihr Fahrzeug keine Sorgen machen. Sofern Sie sich an die Anweisungen des Moderators halten, werden Sie es am Abend wieder unbeschädigt mit nach Hause nehmen können.

 

Kann ich den Kurs während der Schwangerschaft absolvieren?

Grundsätzlich kann man sagen, wenn Sie als Fahrerin oder Beifahrerin im Strassenverkehr ein Auto benützen, können Sie auch den Kurs absolvieren. Nun fragt sich, ob es nicht zu gefährlich ist, im neunten Monat noch ein Auto zu fahren. Im Kurs werden Situationen aus dem Strassenverkehr simuliert. Für Sie wird wohl die Notbremsung am brisantesten sein. Diese kann jedoch auch auf dem Weg zum Kurs oder nach Hause notwendig sein. Wir nehmen am Kurs speziell Rücksicht auf Sie. Dennoch müssen Sie alle Übungen absolvieren.

 

Was passiert, wenn ich die Weiterausbildung nicht absolviere?

Die Weiterausbildung muss grundsätzlich innert 12 Monaten nach der bestandenen Autoprüfung absolviert werden. Wer die Weiterausbildung nicht absolviert, wird mit einem Bussgeld von CHF 300.- belegt. Anschliessend muss der Kurs nachgeholt werden um den definitiven Führerausweis zu erhalten.